Begleitetes Fahren mit 17

Ihr könnt Euch bereits mit 16 1/2 zur Ausbildung anmelden und besitzt dann pünktlich zum 17ten den Führerschein. Achtung: Gilt nur innerhalb Deutschland, vor Grenzübertritt muss die Begleitperson wieder ans Steuer!
Vorraussetzungen für die Begleitpersonen:
Mindestalter 30 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
Das begleitete Fahren ist in den Klassen B und BE möglich.
Bis zu 3 Begleitpersonen können angemeldet werden, diese müssen bereits beim Führerscheinantrag benannt werden.
