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Begleitetes Fahren mit 17


Ihr könnt Euch bereits mit 16 1/2 zur Ausbildung anmelden und besitzt dann pünktlich zum 17ten den Führerschein. Achtung:  Gilt nur innerhalb Deutschland, vor Grenzübertritt muss die Begleitperson wieder ans Steuer!

 

Vorraussetzungen für die Begleitpersonen:

Mindestalter 30 Jahre

mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg

 

Das begleitete Fahren ist in den Klassen B und BE möglich.

Bis zu 3 Begleitpersonen können angemeldet werden, diese müssen bereits beim Führerscheinantrag benannt werden.

 

 

 

 



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Fahrschule Armin Goldbach • Bingerstraße 41 • 55257 Budenheim • Tel. 0 61 39 / 18 52