StartAusbildungBerufskraftfahrerBustouristikKontaktImpressum

Klasse B / Begleitetes Fahren mit 17

Kfz bis 3,5 t z.G mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.

 

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF 17

 

***

 

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter B fallen

 

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF 17, 21 Jahre wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t übersteigt

 

***

 

Klasse Ab

Berechtigung zum Führen leistungsbeschränkter Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW pro Kilo Leergewicht.

 

Mindestalter 18 Jahre

***

 

Klasse AU

Berechtigung zum Führen von Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung.

 

Mindestalter 25 Jahre (Direkteinstieg)

 

***

 

Klasse A1

Krafträder bis 123 cm³, bis 11 kW; für 16-17 Jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

 

Mindestalter 16 Jahre

 

***

 

Klasse M

 

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³/max. 45 km/h bbH

Mindestalter 16 Jahre

 

***

 

Klasse C1

Kfz zwischen 3,5 t zG und 7,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG

 

Klasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die zulässigen Gesamtgewichte der gesamten Kombination 12 t zG nicht überschreiten.

  

 

***

 

Klasse C

Kfz über 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG

 

Klasse CE

Kfz über 3,5 t zG mit Anhänger über 750 kg zG

 

 

***

 

Klasse D1

Kraftomnibusse mit mehr als 8 und max. 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zG

 

Klasse D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t zG nicht überschreitet.

 

 

***

Klasse D

 

Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zG

 

Klasse DE

 

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zG

 

***

 

Klasse L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h

Mindestalter 16 Jahre

 

***

 

Klasse T

 

Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, unter 18 Jahren bis 40 km/h bbH, auch mit Anhängern; land- u. forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH.

 

Mindestalter 16 Jahre

 

***

 

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren., einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

Mindestalter 16 Jahre

 

 



Führerscheinklassen
BF 17
FSF-Seminare
MPU
ASF
ASP
Bikereisen
Fahrschule Armin Goldbach • Bingerstraße 41 • 55257 Budenheim • Tel. 0 61 39 / 18 52