EU-Berufskraftfahrer

Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten. Für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer bedeutet dies grundlegende Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung
Ein Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis Klasse D1,D,D1E,DE vor dem 10.09.2008 und die Fahrerlaubnis Klasse C1,C1E,C,CE vor dem 10.09.2009 erworben wurde.
TIPP: LKW Schein (Klasse C) noch bis 09.09.2009 abschließen, damit erübrigt sich die beschleunigte Grundqualifikation !
Ausbildung
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer IHK
Dauer des Unterrichts: 140 Stunden zu je 60 Minuten
Prüfung: IHK Prüfung 240 Minuten
Weiterbildung
Eine erste Weiterbildung ist 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen.
Fristen:
Wurde die BUS-FE vor dem 10.09.2008 erworben muss die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 abgeschlossen sein
Wird die LKW-FE bis zum 09.09.2009 erworben muss die erste Weiterbildung bis zum 10.09.2014 abgeschlossen sein
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Dauer der Weiterbildung: 35 Stunden zu je 60 Minuten in selbständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden
Termine und Preise auf Anfrage in der Fahrschule
